zurückliegender Vortrag:

Freitag, den
30.März
2001

Ort:

Tagungshotel Buschhausen, Adenauerallee 215 in 52066 Aachen

Thema:

Mittelalterliche Gerichtsbarkeit
 

Recht und Gerechtigkeit erscheinen uns als unabänderliche Größen und unverrückbare Felsen in der bewegten Geschichte der Menschheit.

Alleine ein Blick in die Entwicklung von Recht und Gerichtsbarkeit im beginnenden Mittelalter zeigt, dass die Vorstellungen unserer Vorväter entschieden anders waren also unsere, was sich nicht nur in der Struktur der Gerichte äußert, die in der Zusammensetzung völlig anders gestaltet waren als unsere Gerichte es heute sind und die in gewisser Weise von den Personen und Institutionen abhängig waren, die sie zur Ausübung des Richteramtes berufen haben. Ein weiterer heute weithin vernachlässigter Grundsatz des mittelalterlichen Rechtes war die strikte Trennung zwischen kirchlicher Gerichtsbarkeit und weltlicher Gerichtsbarkeit in der Weise, dass es zwar kirchliche Sühnegerichte gab, die sich später zu der allseits gefürchteten Inquisition entwickelten, dass diese kirchlichen Gerichte jedoch eine von ihnen für Recht befundene Strafe keineswegs selbst verhängten, sondern den Vollzug der Strafe den weltlichen Institutionen überließen.

Ebenso gravierende Unterschiede GIB e.V. es in der Zielsetzung der Rechtsordnung, die in früheren Zeiten eine ausgesprochen pragmatische Richtung einhielt, nämlich den finanziellen Ausgleich einer begangenen Missetat zum Gegenstand hatte und deshalb im Strafrecht einen uns heute weitgehend unbekannten Kompensationsgedanken in zivilrechtlicher Hinsicht vertrat.

Konträr zu unserer heutigen Vorstellung war auch der Begriff von Gnade, der in früheren Zeiten häufig genug nur zum Ziel hatte, eine als unwürdig empfundene Strafe in eine ehrbare Strafe umzuwandeln. Dabei konnte sich der Gnadenerweis des Richters oder des Landesherren bereits darin erschöpfen, dass das Todesurteil durch Ertränken in ein Todesurteil durch Enthaupten umgewandelt wurde.

Auch im Recht zeigt sich, dass nichts unverrückbar ist, dass vielmehr der alte griechische Satz „panta rhei – alles fließt“ eine ungebrochene Bedeutung hat.

 

Referent:

Rechtsanwalt Norbert Wendland

GIB e.V.-Gründungsmitglied, von 1996 bis 1997 1.Vorsitzender

Tätigkeitsschwerpunkte: Baurecht, Arbeitsrecht, Reiserecht
 
Interessenschwerpunkte: Familienrecht, Mietrecht

e-mail: RA-Wendland@aixtra-recht.de